Vergütung und Versicherung

Das Hessen-Technikum ist ein Vollzeitprogramm über sechs Monate – daher bleibt für die Teilnehmerinnen in der Regel keine Zeit für einen Nebenjob. Aus diesem Grund – und weil der engagierte Einsatz der Technikantinnen Anerkennung verdient – empfehlen wir unseren Kooperationsunternehmen eine monatliche Vergütung des Praktikums in Höhe von 300-500 Euro. Der konkrete Betrag schwankt je nach Unternehmensgröße und Branche.

Üblicherweise wird auch während des Hessen-Technikums das Kindergeld weiterhin ausgezahlt. Trotzdem müssen die Voraussetzungen hierzu vor Programmstart geprüft werden. Weitere Informationen zum Thema Kindergeld erhältst du bei der Familienkasse Hessen. Als erste Ansprechpartnerin steht dir auch gerne die Koordinierungsstelle an deiner Hochschule zur Verfügung.

Auch die Möglichkeit, bei der Krankenkasse weiterhin familienversichert zu sein, bleibt während des Hessen-Technikums in der Regel erhalten. Ausnahmen hiervon können beispielsweise durch einen weiteren Nebenjob der Technikantin begründet sein, durch den ihr monatliches Einkommen den Sozialversicherungsfreibetrag (aktuell 450 €) übersteigt. Fragen hierzu beantwortet die jeweilige Krankenkasse.

Während des Praktikums sind die Technikantinnen über das Unternehmen unfallversichert. Auf dem Campus der Hochschule greift die gesetzliche Unfallversicherung über die Unfallkasse Hessen. 

Die Technikantinnen werden an der Hochschule unter einem besonderen Status geführt – sie sind also keine regulär immatrikulierten Studentinnen. Das Hessen-Technikum zählt dementsprechend weder als Hochschulsemester noch als Fachsemester und wirkt sich nicht negativ auf die Förderungsdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz aus (BaföG). Aus dem gleichen Grund (keine reguläre Immatrikulation) sind die Teilnehmerinnen während des Programms allerdings auch nicht BaföG-berechtigt.

Das Hessen-Technikum wird bundesweit als Wartesemester anerkannt.

Für einige Studiengänge lässt sich das Programm außerdem als Vorpraktikum anerkennen. Das hängt davon ab, um welche Hochschule und welchen Studiengang es geht - Näheres regelt die jeweilige Praktikumsordnung. Setze dich hierzu auch gerne mit dem Team des Hessen-Technikum in Verbindung.